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Bauaufsichtsbehörde (Berlin

Die Bauaufsichtsbehörde überwacht die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften bei Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung, Nutzung, Instandhaltung und Abbruch von baulichen Anlagen. Bauaufsichtsbehörden heißen je nach Bundesland auch Bauordnungsbehörde, Baupolizeibehörde oder Baurechtsbehörde. Ihr Tätigkeitsbereich ist durch das Baugenehmigungsverfahren und das Bauordnungsverfahren gekennzeichnet. Die Bauaufsichtsbehörde sollte nicht mit dem Bauamt verwechselt werden.

Aufgaben und Zuständigkeit – Die Baugenehmigung

Geht es um die Gestaltung eines Bauvorhabens (z.B. Neubau, Umbau), muss der Bauherr eine Baugenehmigung einholen, es sei denn, sein Vorhaben ist genehmigungsfrei (verfahrensfrei) oder er kann im Wege einer Genehmigungsfreistellung handeln. Vielfach wird auch mit einer Bauvoranfrage operiert, um einzelne Fragen zum geplanten Bauvorhaben vorab zu klären. Die maßgeblichen Voraussetzungen sind in Berlin in §§ 59 ff BauO Bln geregelt, das heißt, die Bauaufsichtsbehörden können im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren von der Erteilung von Baugenehmigungen absehen. Die Bauaufsichtsbehörden prüfen im Baugenehmigungsverfahren die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den rechtlichen Vorschriften.

Aufgaben und Zuständigkeit – Die Bauordnung

Geht es darum, Gefahren abzuwehren, die durch Verstöße gegen geltendes Baurecht entstehen, kann die Bauaufsichtsbehörde im Wege des Bauordnungsverfahrens handeln. Dabei geht es meist darum, ungenehmigte Schwarzbauten einzustellen oder den Abriss von baulichen Anlagen anzuordnen oder den gefahrenträchtigen Zustand baulicher Anlagen abzustellen (z.B. Einsturzgefahr). Um die öffentliche Sicherheit und Ordnung durchzusetzen, kann die Behörde gegenüber der verantwortlichen Person Zwangsgeld, Ersatzvornahme und Ersatzzwangshaft sowie Bußgelder androhen und festsetzen.

Bauaufsichtsbehörden in der Verwaltungsstruktur

Die Bundesländer regeln eigenständig, welche Behörde innerhalb der Landesverwaltung die Aufgaben der Bauaufsichtsbehörde wahrnimmt. Meist gibt es die beim Landratsamt angesiedelte untere Bauaufsichtsbehörde. Zu ihren Aufgaben gehört es, alle Bauvorhaben und genehmigte Bauanträge zu überwachen und zu prüfen. Die obere Bauaufsichtsbehörde übt die Fachaufsicht über die untere Bauaufsichtsbehörde aus und hat ein Weisungsrecht. Die oberste Bauaufsichtsbehörde, die dem Fachministerium zugeordnet ist, ist für den Erlass von Baurechts- und Verwaltungsvorschriften zuständig.

Bauaufsichtsbehörden in Berlin

Die Bauaufsichtsbehörde Berlin ist zweistufig aufgebaut. In den einzelnen Stadtbezirken sind die Bauaufsichtsämter für den Vollzug der Berliner Bauordnung und damit für die Genehmigung von Baugenehmigungen zuständig. Dort werden auch die Bauakten und das Baulastenverzeichnis geführt.

Für die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung oder dem Abbruch baulicher Anlagen ist eine solche Baugenehmigung zu beantragen. Die Bauaufsichtsämter der Bezirke beraten in Angelegenheiten der Bauaufsicht. Die Oberste Bauaufsicht bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen vertritt das Land Berlin in den Gremien der Bauaufsicht. Sie regelt den Erlass und Änderungen der Berliner Bauordnung, erkennt Prüfingenieure und Prüfsachverständige an, beaufsichtigt die Einhaltung der Energieeinsparverordnung und prüft Bauvorhaben von Botschaften, Bund und Ländern im Stadtbereich.

Berlin hält für „interessierte Nicht-Fachleute“ und Fachleute ein Informationsportal der Obersten Bauaufsichtsbehörde bereit und informiert jeden, der sich im Zusammenhang mit einem Bauprojekt über das geltende Baurecht informieren möchte. Da Bauherren seit 2013 verpflichtet sind, Bauunterlagen in elektronischer Form vorzulegen, finden sich hier alle notwendigen Formulare zum elektronischen Baugenehmigungsverfahren sowie eine Vielzahl von Entscheidungshilfen und Informationen zu Vorschriften im Baurecht und zum Bauordnungsverfahren. Wer beispielsweise in Spandau wohnt, kann sich auf der speziellen Website informieren, welche Unterlagen er benötigt, um ein bestimmtes Bauvorhaben zu realisieren.

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