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Bestellerprinzip

Das Bestellerprinzip spielt im Mietrecht eine wesentliche Rolle. Es regelt, wer neuerdings die Maklerprovision bezahlt, wenn der Makler einen Mietinteressenten vermittelt. Beim Verkauf von Immobilien, bei dem der Immobilienmakler einen Kaufinteressenten vermittelt, hat sich hingegen nichts geändert. Beim Verkauf einer Immobilie zahlt jedenfalls in Berlin und Brandenburg der Erwerber die Maklerprovision.

Bestellerprinzip bei der Vermittlung von Mietwohnungen

Derjenige, der einen Makler mit der Vermittlung eines Mietinteressenten für seine Mietwohnung beauftragt, muss nach dem Bestellerprinzip die Provision des Maklers zahlen und kann sie nicht auf den Mieter abwälzen. Das Bestellerprinzip gilt bundesweit. Es ist zwingendes Recht und wurde zugleich mit der Mietpreisbremse zum 1.6.2015 eingeführt und in § 2 Abs.1a Wohnungsvermittlungsgesetz geregelt.

Früher war es so, dass der Makler von einem Mietinteressenten zwei Monatsmieten als Maklercourtage verlangen durfte. Um zu vermeiden, dass Mieter im Hinblick auf die angespannte Wohnungssituation zusätzlich noch mit Maklerkosten belastet werden, verpflichtet das Bestellerprinzip denjenigen zur Provisionszahlung, der den Makler „bestellt“ hat.



Es ist dem Makler verboten, mit dem Mietinteressenten eine vom Gesetz abweichende Vereinbarung zu verabreden. Makler dürfen das Provisionsverbot auch nicht dadurch umgehen, dass sie vom Interessenten z.B. eine „Wohnungsbesichtigungsgebühr“ verlangen (LG Stuttgart 38 O 10/16). Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und werden mit Geldbußen bis zu 2.500 € geahndet. Ausnahmen gelten dann, wenn der Mieter den Makler selbst ausdrücklich beauftragt, für ihn z.B. wegen des anstehenden berufsbedingten Umzugs eine bestimmte Immobilie zu suchen. Der Suchauftrag muss schriftlich erteilt werden.

Das Bestellerprinzip wurde von den Maklerverbänden kritisiert, weil man sich als „Sündenbock einer verfehlten Wohnungsbaupolitik“ betrachtet. Außerdem bestehe das Risiko, dass Makler denjenigen Mietinteressenten bevorzugen, der vielleicht unter der Hand eine Provision zahlt und Vermieter dazu übergehen, die Provision in die Mietpreise einzukalkulieren.


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