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Energieausweis und seine Effizienzklassen!

Für Neubauten und Altbausanierungen sind energetische Grenzwerte einzuhalten. Diese sogenannten Gebäudestandards charakterisieren den Energiebedarf des Hauses unter Berücksichtigung von Anlagentechnik, Wärmedämmung und Gebäudedichtheit. 

Gebäudestandards stufen Gebäude anhand ihres jährlichen spezifischen Energiebedarfs (zumeist Primärenergie) ein. Der Gesetzgeber begrenzte erstmals 1977 mit der 1. Wärmeschutzverordnung die maximalen Wärmedurchgangskoeffizienten von Bauteilen und damit die Wärmeverluste der Gebäudehülle. Novellierungen mit steigenden Anforderungen folgten in den Jahren 1982 und 1995.
Mit der Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2002 wurde die Wärmeschutzverordnung mit der Heizungsanlagenverordnung zusammengeführt. Seither werden die energetische Bauteilqualität und die Anlagentechnik eines Gebäudes nicht mehr getrennt voneinander sondern ganzheitlich in einem System betrachtet.  

Derzeit regelt die EnEV 2014 die Anforderungen an die energetische Qualität von Neubauten und Altbausanierungen. Im Energieausweis werden Gebäude, ähnlich wie Haushaltsgeräte, in Energieeffizienzklassen eingeteilt. So können gerade Gebäude aus dem Bestand im Hinblick auf ihr energetisches Niveau besser miteinander verglichen werden. Kauf- und Mietinteressenten erhalten durch die Klassen im Energieausweis auf den ersten Blick einen fundierten Eindruck vom energetischen Zustand eines Gebäudes.

Einteilung der Gebäude in Effizienzklassen! 

Jeder Verkäufer oder Vermieter einer Immobilie muss den Energieausweis ungefragt vorlegen, schon bei einer Besichtigung. Seit 2014 zeigt der Energieausweis die Einteilung der Gebäude in verschiedene Energieklassen. Wie bei Haushaltsgeräten auch, werden die Energieeffizienzklassen alphabetisch eingeteilt, bei Gebäuden von A+ bis Energieeffizienzklasse H. Die Klassen A+, A und B entsprechen, je nach Gebäudetyp, dem heutigen möglichen Neubaustandard. Je weiter hinten im Alphabet die Effizienzklasse für ein Haus eingeordnet ist, desto schlechter ist der energetische Zustand des Hauses. Die Einteilung in eine Energieeffizienzklasse richtet sich nach dem auf Seite 2 oder 3 des Energieausweises angegebenen Wert für den Endenergiebedarf oder -verbrauch.

Die Tabelle zeigt die ungefähren Energiekosten pro Quadratmeter Wohnfläche eines Gebäudes der entsprechenden Energieeffizienzklasse. Für eine Kostenschätzung werden 10 kWh ungefähr mit einem Liter Heizöl oder einem Kubikmeter Gas gleichgesetzt. Der Berechnung liegen 8 Cent je Kilowattstunde Brennstoff zugrunde, das entspricht etwa 80 Cent je Liter Heizöl. Die berechneten Energiekosten sind Durchschnittswerte für das ganze Gebäude. Sie können je nach Lage der Wohnung und individuellem Verbrauch stark variieren.  

Wer ein Haus mit der Energieeffizienz-Klasse F erwerben möchte, kann durch eine energetische Sanierung einen Sprung in eine bessere Energieeffizienzklasse machen. Schwachstellen sind häufig die Dachdämmung sowie die Dämmung der Fassade in Verbindung mit alten, schlecht isolierenden Fenstern. In Kombination mit einer neuen effizienten Heizung und einer Solarthermieanlage lässt sich auch für Gebäude aus dem Bestand ein gutes energetisches Level wie die Energieeffizienzklasse C erreichen.

Neben der gesetzlich geforderten Einteilung in Energieeffizienzklassen gibt es weitere Gebäudekategorien, beziehungsweise Gebäudestandards, die entsprechend einzuordnen sind:

Passivhaus

Passivhäuser beziehen einen Großteil des Wärmebedarfs aus passiven Energiequellen wie Sonnenstrahlung und interne Wärmequellen (Abwärme von Haushaltsgeräten und Personen). Sie sind stark gedämmt und sehr dicht gebaut, weisen große Fensterflächen nach Süden auf und benötigen eine mechanische Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Der geringe Heizwärmebedarf von max. 15 kWh pro Quadratmeter und Jahr kann laut Definition über den ohnehin notwendigen hygienischen Luftwechsel (Luftheizung) gedeckt werden. Trotzdem können auch konventionelle Wärmeerzeuger und Wärmeübergabesysteme wie Heizkörper oder eine Fußbodenheizung zur Anwendung kommen, solange der vorgeschriebene Primärenergiebedarf von 120 kWh/m²a nicht überschritten wird. Auch der Haushaltsstrom wird bei der Auswertung des  Endenergiebedarfs berücksichtigt.

Nullenergiehaus

Dieser Gebäudestandard nimmt Bezug auf die jährliche Energiebilanz des Gebäudes. Ein Nullenergiehaus muss in der Jahresbilanz den externen Energiebezug durch eigene Energieerzeugung (bspw. durch Photovoltaik oder Kraft-Wärme-Kopplung) ausgleichen. Je weniger Heizwärme und Haushaltstrom der Haushalt benötigt, desto weniger Strom muss über technische Anlagen erzeugt werden.

Energie- Plus- Haus

Ein Energie-Plus-Haus erzeugt über ein Jahr hinweg mehr Energie als es verbraucht. Betrachtet wird neben dem Wärmebedarf für Heizung und Warmwasser auch der Haushaltsstrom. Um diese hohen Anforderungen zu erfüllen, sind neben einer hochwertigen Gebäudehülle und einer effizienten Anlagentechnik auch hocheffiziente Haushaltsgeräte notwendig. Ein elektrischer Speicher ist jedoch nicht vonnöten: Das elektrische Netz wird sowohl im Energieplushaus als auch im Nullenergiehaus als saisonaler "Speicher" genutzt. Das Effizienzhaus Plus gleicht dem Energie-Plus-Haus bis auf die Tatsache, dass für erstgenanntes ein festgelegter Haushaltsstrom vordefiniert ist.

Energieautarkes Haus

Diese Gebäude sind wie Nullenergie- oder Energieplushäuser, weisen jedoch zudem einen elektrischen Energiespeicher (Akkumulatoren) auf, der den im Sommer erzeugten Überschuss an Strom speichert und in den sonnenarmen Wintermonaten zur Verfügung stellt. Dieses Konzept macht in der Regel nur für sehr abgelegene Orte Sinn, die keinen Anschluss an das Strom- oder Gasnetz aufweisen wie z. B. Schutzhütten.

Niedrigenergiehaus

Das Niedrigenergiehaus ist ein griffiger, jedoch weder rechtlich geschützter oder durch Normierungen definierter Begriff, den Massiv- und Fertighaushersteller vor allem aus Werbezwecken einsetzen.3-Liter-Häuser sind Gebäude, die nur rund 3 Liter Heizöl je Quadratmeter und Jahr benötigen. Das entspricht einem Endenergiebedarf von rund 30 kWh/m² und Jahr.

Niedrigenergiehaus und 3-Liter-Haus

Das Niedrigenergiehaus ist ein griffiger, jedoch weder rechtlich geschützter oder durch Normierungen definierter Begriff, den Massiv- und Fertighaushersteller vor allem aus Werbezwecken einsetzen.3-Liter-Häuser sind Gebäude, die nur rund 3 Liter Heizöl je Quadratmeter und Jahr benötigen. Das entspricht einem Endenergiebedarf von rund 30 kWh/m² und Jahr.

EnEV-Gebäude / Referenzhaus

Nach der aktuellen Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) darf bei Neubauten und energetischen Sanierungen ein gebäudespezifischer Primärenergiebedarf und ein mittlerer U-Wert nicht überschritten werden. Beide Werte ergeben sich bei der Berechnung des Referenzgebäudes.

Der Begriff Effizienzhaus ist ein Qualitätszeichen, das von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) zusammen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und der KfW entwickelt wurde. Die KfW nutzt dieses Qualitätszeichen im Rahmen ihrer Förderprogramme "Energieeffizient Bauen" und "Energieeffizient Sanieren". Bei einem KfW-Effizienzhaus wird zwischen verschiedenen Kategorien unterschieden (bspw. KfW 100, KfW 85, KfW 70 etc.). Diese geben den maximalen Prozentwert des in der EnEV berechneten Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes an. Ein KfW-100-Haus entspricht demnach einem EnEV-Neubau. Ein KfW-85-Haus darf maximal 85 % des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes aufweisen.


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