Mehr Raum zum Leben! 
 

Energieausweis



Der kostenfreie Energieausweis!
Lassen Sie Ihren Energieausweis jetzt sicher, bequem und schnell von unserem Experten erstellen. Wir die KBV Immobilien sorgen dafür, dass der erforderliche Energieausweis (falls nicht bereits vorhanden) für Sie kostenlos ist.


Mit Auftragserteilung regeln wir dann alles!

Damit Sie rechtlich immer auf der sicheren Seite sind und einen Energieausweis von einem Fachmann, mit spezieller Ausbildung und Qualifikationen erhalten. Wenn Sie es wünschen werden Sie auch ausführlich zu den gesetzlichen Regelungen und zum Thema Energieeinsparung beraten.
Natürlich achten wir in allen Phasen des Verkaufs bzw. der Vermietung darauf, dass auch die anderen Vorschriften der Energie- Einsparverordnung erfüllt sind.


Seien Sie mit uns auf der sicheren Seite!
Für Verkäufer kostenlos!

Ihr rechtsichere Energieausweis!


Einstufungen des Energieausweis


Fakten über den Energieausweis:
1. Der Energieausweis zeigt den energetischen Zustand einer Immobilie an, damit Käufer und Mieter einschätzen können, mit welchen Energiekosten Sie voraussichtlich rechnen müssen.


2. Der Energieausweis muss immer vorliegen, bei jedem Haus- und Wohnungsverkauf, ob bei einer neuen Vermietung, oder einer neuen Pacht und er muss sobald Ihre Immobilienanzeige im Web oder in der Zeitung erscheint vorzeigbar sein.


3. Dieser Ausweis gilt ab dem Ausstellungsdatum für zehn Jahre und kann nicht mehr verlängert werden. Nach Umbauten oder Sanierungen muss er allerdings neu erstellt werden.


4. Für alle Gebäude mit weniger als 5 Wohnungen die vor dem 1.11.1977 gebaut wurden ist der "Bedarfsausweis" Pflicht. 


Für alle Wohngebäude mit mehr als 5 Wohnungen die später gebaut wurden besteht die Wahlfreiheit zwischen "!Bedarfs- und Verbrauchsausweis". 


Keinen Energieausweis brauchen: Ferienwohnungen, Baudenkmäler, Werkstätten usw.


5. Der Energieausweis darf nur von qualifizierten Fachleuten ausgestellt werden. 


Ohne den Energieausweis ist kein Immobilienverkauf oder Vermietung mehr möglich. Spätestens bei der ersten Besichtigung muss der Energieausweis auf Verlangen vorliegen. 


Andernfalls droht ein  Bußgeld, bis zu maximal 15.000 Euro!


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