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Flurkarte


Die Flurkarte – sie heißt auch Liegenschaftskarte oder Katasterkarte – ist eine bildliche Darstellung der Liegenschaften in einer Gemeinde. Sie zeigt die Lage der Grundstücke und grenzt sie voneinander ab. Die Grundstücke selbst sind als Flurstücke erfasst. Ein Grundstück kann aus mehreren Flurstücken bestehen. Den Flurstücken übergeordnet ist der Flur. Zuständig für die Erfassung der Flurstücke und die Gestaltung der Flurkarten sind die Kataster- und Vermessungsämter.

Die Flurkarten (Liegenschaftskataster) bezweckten ursprünglich die Besteuerung von Grund und Boden. Sie sind mithin die Grundlage für die Führung der Grundbücher. Die Eintragungen in den Grundbüchern decken sich mit den Katasterunterlagen. Um die Flurkarten aktuell zu halten, informiert das Katasteramt das Grundbuchamt mit einem „Veränderungsnachweis“, so dass das Grundbuchamt das Bestandsverzeichnis des Grundbuchs anpassen kann. Wird beispielsweise ein Grundstück unter den Miterben einer Erbengemeinschaft aufgeteilt, wird das Flurstück unterteilt und neu nummeriert.

§ 2 II Grundbuchordnung stellt klar, dass die Grundstücke im Grundbuch nach den in den Bundesländern eingerichteten amtlichen Verzeichnissen benannt werden (Liegenschaftskataster). Flurkarten dürfen nicht mit geographischen Karten gleichgesetzt werden. Bei der Flurkarte kommt es auf die Lage und Abgrenzung der Grundstücke an, sodass geographische Besonderheiten und Maßstäbe in den Hintergrund treten.

Die Flurkarte dient daher dem zuverlässigen Nachweis der Eigentumsrechte an einem Grundstück und gewährleistet die Veranlagung zur Grundsteuer. Die Flurkarte in Papierform ist inzwischen durch die automatisierte Liegenschaftskarte weitgehend abgelöst worden und ist auch im Liegenschaftskataster-Informationssystem ALKIS einsehbar.

Informationen auf der Flurkarte

Aus einer Flurkarte lassen sich folgende Information entnehmen:

  • Flurstücke in Verbindung mit einer numerischen Bezeichnung (z.B. 201/17)
  • Angabe der Flure
  • Angabe der Gemarkung, Gemeinde und Kreis
  • Hausnummer eines Gebäudes
  • Gemarkungsgrenze
  • Nutzungsart einer Fläche
  • Angabe des Maßstabes (1 : 1000)
  • Datum der Erstellung des Auszugs aus der Flurkarte
  • Angabe des Ausstellers der Flurkarte (z.B. Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung).

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