Lange wurde darüber diskutiert, wer beim Verkauf / Kauf einer Immobilie den Immobilienvermittler, Makler zukünftig zahlt.
Der Bundestag hat diesbezüglich letztes Jahr ein Gesetz beschlossen, das nicht nur vorschreibt, wer künftig die Maklercourtage zu tragen hat, sondern auch, wie der Nachweis über ein korrektes Zahlverhalten geführt werden muss.
Die Käufer einer Immobilie müssen ab sofort nur noch maximal die Hälfte der Maklercourtage übernehmen. Das Gesetz, trat am 23. Dezember 2020 in Kraft.
Bisher übernahm oft der Käufer komplett die Maklerprovision, die sich je nach Bundesland unterscheidet und inklusive Mehrwertsteuer bis zu 7,14 Prozent des Kaufpreises beträgt. Weniger Maklerkosten entlasten Immobilienkäufer vor allem in Städten, wo Häuser und Wohnungen sehr teuer geworden sind.
Von dem neuen Gesetz profitieren insbesondere Immobilienkäufer in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Hessen. Hier trugen bisher die Käuferseite allein die Maklerkosten. In anderen Bundesländern, etwa Nordrhein-Westfalen oder Bayern, galt schon immer eine Teilung der Provision.
Tatsächlich ist es aber so, dass gerade in angespannten Märkten fast immer nur der Käufer zahlt, selbst wenn formal die Provision geteilt werden soll, sagte Michael Voigtländer, Immobilienexperte am Institut der deutschen Wirtschaft (IW). Nun habe der Verkäufer ein echtes Interesse, über die Courtage zu verhandeln, da sie auch ihn treffe.
Damit das Gesetz nicht umgangen wird, sind genaue Regeln vorgeschrieben. So muss der Käufer seinen Anteil erst dann überweisen, wenn der Verkäufer seine Zahlung nachgewiesen hat. Damit soll es künftig nicht mehr möglich sein, dass Verkäufer die volle Provision auf den Käufer abwälzen, heißt es im Beschluss des Bundesrats. Neu ist auch, dass für Maklerverträge über Häuser und Wohnungen künftig die Schriftform vorgeschrieben ist, um Unklarheiten im Vorwege zu vermeiden.
Für eine Entlastung von Immobilienkäufern hatte sich die SPD eingesetzt, um den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern. Hier liegt Deutschland im europäischen Vergleich weit zurück. Die SPD wollte ursprünglich ein Bestellerprinzip, wie es auf dem Mietmarkt seit 2015 gilt: Wer den Makler beauftragt, solle dafür zahlen. Doch damit stießen die Sozialdemokraten auf Widerstand der Union. Am Ende entstand mit den geteilten Provisionen ein guter Kompromiss.
Der Immobilienverband IVD, der unter anderem auch uns Makler vertritt, bezeichnete die Neuregelung als «Zeitenwende». Viele Makler müssten ihr Geschäftsmodell umstellen, sagte IVD-Präsident Michael Schick. Das werde in der Corona-Krise nicht leicht. Das neue Gesetz werde die Immobilienpreise nicht direkt beeinflussen, könne aber Transparenz und Professionalisierung der Maklerbranche fördern.
Dennoch übt der Verband Kritik: Die Politik ziele bei der Diskussion um die Erwerbnebenkosten «zu sehr» auf die Maklerprovision, monierte Schick. Die Politik müsse ihre Hausaufgaben machen und etwa die Grunderwerbsteuer senken sowie das Baukindergeld entfristen. «Ansonsten sind die Lippenbekenntnisse zur Förderung von Wohneigentum nichts anderes als eine Abwälzung auf Dritte.
Unserer Meinung nach werden auf der anderen Seite, die ortsansässige bekannten Maklerfirmen hierdurch gestärkt hervorgehen. Zusammengefasst gehen wir von einer erheblichen Reduzierung von derzeit ungefähr 70.000 bis 80.000 Makler / Maklerunternehmen auf Bundesebene, auf das vorige übliche, normale Maß von wieder 50.000 oder weniger Makler / Maklerunternehmen bundesweit aus.
Weitere Informationen erfolgen demnächst über unseren neuen Informationskanal.
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