Jeder Bieter muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen:
- Wer für einen Anderen bietet, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen, die zum Bieten ermächtigt;
- Mehrere Personen können nur gemeinsam bieten, ihr Gemeinschaftsverhältnis (Bruchteilsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist dabei anzugeben;
- Jeder Bieter muss damit rechnen, dass Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt wird. Diese Sicherheitsleistung ist sofort zu leisten und kann erbracht werden durch
a) Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind,
b) unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaften,
c) Überweisungen auf ein Konto der Justizkasse.
Die Überweisungen sind mindestens 5 Werktage vor dem Versteigerungstermin auf das Konto der
Justizkasse Hamburg bei der Bundesbank,
Empfänger: JUSTIZKASSE HAMBURG
Kreditinstitut: Bundesbank
IBAN: DE1020 0000 0000 2000 1501, BIC: MARKDEF 1200
zu veranlassen. Die Überweisung muss so frühzeitig erfolgen, da die Sicherheitsleistung nur gültig ist, wenn im Versteigerungstermin dem Gericht ein Nachweis der Justizkasse über den Eingang des Geldes vorliegt!
Empfänger ist die Justizkasse Hamburg
Im Verwendungszweck ist das Aktenzeichen der Versteigerungssache mit den vorangestellten Buchstaben "ZVT" unbedingt anzugeben
(z.B. ZVT 71 g K 111/06), da sonst die Gefahr besteht, dass der Zahlungsnachweis im Termin nicht vorliegt und das Gebot deshalb zurückgewiesen müsste.
Wichtig sind außerdem Absendername und Kontoverbindung (für evtl. Rückzahlungen, die mindestens 1 Woche dauern werden).
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen!!!
- Die Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten
- Wenn das Meistgebot unter 5/10 des Verkehrswertes bleibt, kann der Zuschlag in einem ersten Versteigerungstermin nicht erteilt werden;
- Wenn das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes bleibt, kann ein Gläubiger Antrag auf Versagung des Zuschlags stellen.
Der Zuschlag muss dann versagt werden, eine Ermessensentscheidung des Gerichts gibt es dabei nicht.
Darüber hinaus hat die Gläubigerin weitere Möglichkeiten, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern (z.B. wenn ihr das Meistgebot zu niedrig ist).
- Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung - keine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel -;
- Für den Ersteher besteht eine Einstandspflicht für Mietkautionen;
- Bei Wohnungseigentum haftet der Ersteher ab Zuschlag für das Wohngeld und Kostenbeiträge, über die die WEG-Gemeinschaft nach Zuschlag beschlossen hat;
- Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Ersteher wird erst veranlasst, wenn (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für Verkehrssteuern und Grundbesitz dem Versteigerungsgericht vorgelegt wird;
- Der Ersteher hat mit folgenden Kosten zu rechnen:
a) Meistgebot
b) 4% Zinsen auf das Meistgebot für die Zeit vom Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 6-8 Wochen)
c) 4,5% Grunderwerbsteuer
d) Gerichtskosten für den Zuschlag
e) Gerichtskosten für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch
Neue gesetzliche Regelungen für die Zwangsversteigerung!
Ab sofort keine Barzahlung der Sicherheitsleistung mehr im Versteigerungstermin!
Zusätzlich zu den bisher schon möglichen Arten der Sicherheitsleistung gelten!
- Vorlage von Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einer Bank oder Sparkasse ausgestellt worden sind,
- unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts.
- Es ist eine Sicherheitsleistung jetzt auch möglich durch:
Überweisung auf ein Konto der Justizkasse - Die Überweisung muss mindestens 5 Werktage vor dem Versteigerungstermin erfolgen:
Empfänger: JUSTIZKASSE HAMBURG
IBAN: DE1020 0000 0000 2000 1501, BIC: MARKDEF 1200
Verwendungszweck: ZVT + vollständiges gerichtliches Aktenzeichen
(z.B.: ZVT 71 g K 11/06)
Wichtig: Absendername und eigene Kontoverbindung nicht vergessen, wegen eventueller Rückzahlungen (Dauer mindestens 1 Woche).
Die unbare Sicherheitsleistung gilt nach § 186 ZVG für alle Sicherheitsleistungen, die später als 2 Wochen nach dem Tag des Inkrafttretens, also später als 2 Wochen nach dem 01.02.2007, also ab 16.2.2007 zu bewirken sind
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Mehr Raum zum Leben !!!