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Nutzungsarten Ihrer Immobilie

Die Auswirkungen verschiedener Nutzungsarten auf Immobilienpreise

Ob eine Immobilie vom Eigentümer selbst bewohnt oder bereits zur Übernahme bereitsteht, beeinflusst den Preis überraschend wenig. Jedoch können sich bei vermieteten Immobilien unterschiedliche Bewertungen ergeben, bei denen eine professionelle Immobilienagentur und deren Makler mit spezifischem Know-how in der Immobilienbewertung gefragt sind.


Insbesondere bei vermieteten Objekten tritt das Ertragswertverfahren in Kraft, ein gesetzlich vorgeschriebenes Bewertungsverfahren für Immobilien. Hierbei spielt die individuelle Vertragsgestaltung mit dem Mieter eine wesentliche Rolle.


Die Vertragsgestaltung bietet verschiedene Möglichkeiten, die sich auf die Immobilienbewertung auswirken. Ein versierter Makler kann hierbei unterstützen, den bestmöglichen Vertrag auszuarbeiten.

Die drei hauptsächlichen Vertragsformen sind:

1. Der Mietvertrag auf unbestimmte Zeit, oft als Standardvertrag bezeichnet.


2. Der echte Zeitmietvertrag, eine zeitlich begrenzte Vertragsform.


3. Der unechte Zeitmietvertrag, der Besonderheiten in der Zeitkomponente aufweist.


Zusätzliche Vertragsarten wie Staffelmietvertrag, Indexmiete oder die Regelungen zur Untervermietung bzw. Überlassung möblierter Wohnungen beeinflussen ebenfalls den Wert einer Immobilie. 

Unsere Immobilienagentur konzentriert sich bei der Immobilienbewertung nach dem Ertragswertverfahren auf die drei erstgenannten Vertragsvarianten, um eine präzise Wertermittlung sicher zustellen.


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